Unsere Expertise
Das Betreuungsbüro Gustin steht für Professionalität und Menschlichkeit in Würzburg. Wir unterstützen Sie kompetent in schwierigen Lebenslagen und bei komplexen rechtlichen Angelegenheiten.
Nachlasspflegschaft
Die Nachlasspflegschaft wird vom Nachlassgericht angeordnet, wenn die Erben unbekannt sind oder ungewiss ist, ob sie die Erbschaft annehmen. In dieser sensiblen Phase übernehmen wir die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses. Unser Ziel ist es, den Bestand des Vermögens zu wahren und die rechtmäßigen Erben zu ermitteln.
Dabei handeln wir als objektive Instanz mit höchster Sorgfalt und Transparenz gegenüber dem Gericht und den künftigen Erben. Wir klären offene Forderungen, verwalten Immobilien oder Wertgegenstände und bereiten eine geordnete Übergabe des Nachlasses vor, sobald die Erbfolge rechtskräftig geklärt ist.
Typische Aufgaben der Nachlasspflegschaft:
- Sicherung und Versiegelung der Wohnung sowie Wertsachen
- Ermittlung der Erben durch intensive Recherche
- Regelung von Nachlassverbindlichkeiten und Kündigung von Verträgen
- Erstellung eines detaillierten Nachlassverzeichnisses für das Gericht
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Testaments -vollstreckung
Die Testamentsvollstreckung dient der Sicherstellung, dass Ihr letzter Wille genau so umgesetzt wird, wie Sie es festgelegt haben. Als unabhängige Instanz sorgen wir dafür, dass der Familienfrieden gewahrt bleibt und komplexe Nachlasssituationen rechtssicher gelöst werden. Dies entlastet die Erben in einer emotional schwierigen Zeit von rechtlichen und organisatorischen Hürden.
Unser Fokus liegt auf einer zügigen und transparenten Abwicklung aller testamentarischen Bestimmungen. Wir agieren als verlässlicher Treuhänder des Verstorbenen und behalten dabei stets die rechtlichen Vorgaben sowie die berechtigten Interessen der Erben im Blick, um eine gerechte Auseinandersetzung des Vermögens zu gewährleisten.
- Erstellung eines detaillierten Nachlassverzeichnisses
- Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten und Schulden
- Auszahlung von Vermächtnissen und Erfüllung von Auflagen
- Verwaltung des Vermögens bis zur endgültigen Auseinandersetzung
- Erstellung der Erbschaftsteuererklärung in Zusammenarbeit mit Experten
Unsere Aufgaben im Rahmen der Testamentsvollstreckung:
Rechtliche Betreuung
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Die rechtliche Betreuung dient der Unterstützung erwachsener Menschen, die ihre Angelegenheiten vorübergehend oder dauerhaft nicht vollständig selbst regeln können. Sie soll Sicherheit schaffen, rechtliche Interessen wahren und gleichzeitig die Selbstständigkeit sowie die persönliche Entscheidungsfreiheit der betroffenen Person fördern.
Als rechtliche Betreuer vertreten wir Sie in den vom Gericht festgelegten Aufgabenbereichen. Wir handeln in Ihrem Namen und nach Ihren Wünschen, um Ihre rechtliche Handlungsfähigkeit sicherzustellen und Sie vor Benachteiligungen zu schützen. Unser Ziel ist es, Ihnen trotz Einschränkungen ein möglichst eigenverantwortliches Leben zu ermöglichen.
- Vermögenssorge – Verwaltung von Bankkonten und Renten
- Gesundheitssorge – Einwilligung in medizinische Maßnahmen
- Aufenthaltsbestimmung – Regelung von Wohnangelegenheiten
- Behördenangelegenheiten – Antragstellung bei Ämtern und Kassen
- Postangelegenheiten – Entgegennahme und Bearbeitung der Korrespondenz
Unsere Aufgaben im Rahmen der rechtlichen Betreuung:
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Verfahrenspflegschaft
Die Verfahrenspflegschaft dient dazu, die Interessen einer Person in einem gerichtlichen Verfahren zu vertreten und sicherzustellen, dass deren Wünsche und Bedürfnisse im Verfahren angemessen berücksichtigt werden.
Ein Verfahrenspfleger wird durch das Gericht bestellt und begleitet die betroffene Person während des gesamten Verfahrens. Dabei informiert er über den Ablauf, führt persönliche Gespräche und bringt die Interessen der betroffenen Person gegenüber dem Gericht ein.
Ziel der Verfahrenspflegschaft ist es, eine unabhängige Vertretung zu gewährleisten und die Rechte der betroffenen Person im gerichtlichen Verfahren zu stärken. Dabei steht stets das Wohl und die individuelle Situation der betroffenen Person im Mittelpunkt.
Unser Betreuungsbüro übernimmt Verfahrenspflegschaften mit Sorgfalt, Verantwortungsbewusstsein und dem Anspruch, die Interessen der betroffenen Person engagiert und verlässlich zu vertreten.
Unsere typischen Aufgaben umfassen unter anderem:
- Ermittlung des tatsächlichen Willens des Betroffenen durch persönliche Gespräche.
- Einbringung der subjektiven Wünsche in das gerichtliche Verfahren.
- Wahrnehmung von Terminen zur persönlichen Anhörung und Stellungnahme gegenüber dem Gericht.
- Prüfung von gerichtlichen Entscheidungen auf Übereinstimmung mit dem Kindeswohl oder dem Wohl des Erwachsenen.